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Haftung für missbräuchliche Konkursantragstellung / Haftung des Mandanten für seinen Rechtsanwalt

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Prof. RA Dr. Hubertus SchumacherJBl 2009, 111 Heft 2 v. 1.2.2009

§ 70 KO

§§ 1295 ff und 1305 ABGB

§§ 408, 512 und 528 ZPO:

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