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Bestellung eines Fremdverwalters durch das Gericht nur bei Untunlichkeit der von der WE-Mehrheit beschlossenen Selbstverwaltung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2009, 45 Heft 1 v. 1.1.2009

§§ 19 ff und 30 Abs 1 Z 6 WEG:

Die Selbstverwaltung der Miteigentümer, die in § 833 ABGB geregelt ist, gilt grundsätzlich auch für die Eigentümergemeinschaft und ist sogar als Normalfall der Verwaltung konzipiert.

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