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Zur Rechtsnatur des Sparbuchs*)*)Dieser Beitrag beruht auf einem Vortrag vom 21.9.2007 im Rahmen des Seminars für absolvierte Juristen in Traunkirchen.

Aufsätzea. Univ.-Prof. Mag. Dr. Eveline ArtmannJBl 2008, 273 Heft 5 v. 1.5.2008

Die wertpapierrechtliche Einordnung des Sparbuchs ist seit jeher umstritten. Bereits Pisko1)1)Lehrbuch des österreichischen Handelsrechts (1923) 309. hielt in seinem Lehrbuch zum österreichischen Handelsrecht aus 1923 fest, dass die rechtliche Natur der von den Spar- und Vorschusskassen und Banken ausgegebenen Einlagebücher "bestritten" sei; "sie werden bald als bloße Legitimationspapiere, bald als vollkommene Inhaberpapiere angesehen; nach einer Mittelmeinung gelten diese Einlagebücher als unvollkommene Inhaberpapiere". Mit der Aufhebung der sog "anonymen Sparbücher" und der Einführung von Identifikationspflichten durch die BWG-Novelle 2000 ist nun die Diskussion neu entflammt und soll mit dem folgenden Beitrag fortgeführt werden.

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