Die wertpapierrechtliche Einordnung des Sparbuchs ist seit jeher umstritten. Bereits Pisko1) hielt in seinem Lehrbuch zum österreichischen Handelsrecht aus 1923 fest, dass die rechtliche Natur der von den Spar- und Vorschusskassen und Banken ausgegebenen Einlagebücher "bestritten" sei; "sie werden bald als bloße Legitimationspapiere, bald als vollkommene Inhaberpapiere angesehen; nach einer Mittelmeinung gelten diese Einlagebücher als unvollkommene Inhaberpapiere". Mit der Aufhebung der sog "anonymen Sparbücher" und der Einführung von Identifikationspflichten durch die BWG-Novelle 2000 ist nun die Diskussion neu entflammt und soll mit dem folgenden Beitrag fortgeführt werden.