Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Theo Mayer-Maly ist am 6. Dezember 2007 nach langer, stoisch ertragener Krankheit im 77. Lebensjahr verstorben. Er war einer der bedeutendsten Rechtsgelehrten der 2. Republik. Wie kein anderer hat er die Rechtswissenschaft der Gegenwart geprägt und weit über die Grenzen unseres Landes hinaus gewirkt, er war einer der letzten großen Generalisten des Rechts. Ein Wissenschaftler, der für die österreichische Rechtswissenschaft mit ihren traditionell schmalen Venien ganz untypisch war. Der breite Fächer seines Werkes reichte von der Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie bis zum Bürgerlichen Recht, Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Sein überragender Intellekt, sein phänomenales Gedächtnis, sein enzyklopädisches Wissen und seine profunde, am Weltbild des Humanismus und der Klassik orientierte Bildung, spiegeln sich nicht nur in seinen Werken wider, sondern auch in brillanten Vorträgen und Reden. Er war ein ebenso vornehmer wie liebenswürdiger Gesprächspartner und ein amüsanter Anekdoten- und Geschichtenerzähler.