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Ungenügende Mattensicherung in einer Kletterhalle

RechtsprechungOrdentliche GerichteMag. Brigitte EgartnerJBl 2008, 114 Heft 2 v. 1.2.2008

§§ 1295 ff ABGB:

Ein Bergsportverein haftet aufgrund einer ungenügenden Fallschutz bietenden Mattensicherung für die Verletzung eines kletterunerfahrenen Elternteils beim Besuch einer Weihnachtsfeier im Rahmen eines Kinderkletterkurses.

OGH 15. 2. 2007, 6 Ob 17/07d (OLG Linz 20. 10. 2006, 3 R 138/06v; LG Linz 29. 3. 2006, 2 Cg 138/05z)

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