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Pfändbarkeit des Anwartschaftsrechts des Nacherben

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2008, 44 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 331 EO

§§ 604 ff ABGB:

Auch im Fall einer fideikommissarischen Substitution auf den Überrest erlangt der Nacherbe schon mit dem (Vor-)Erbfall ein veräußerliches und vererbliches Anwartschaftsrecht. Insoweit unterscheidet sich das Recht aus der Substitution vom Erbrecht an sich, dessen Veräußerung § 879 Abs 2 Z 3 ABGB entgegensteht und dessen Pfändung als Ganzes - zu Recht - abgelehnt wird.

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