Der im Jahre 2005 vorgelegte Entwurf zur Reform des Schadensersatzrechts (Griss, JBl 2005, 273) hat eine hoch kontroverse Diskussion ausgelöst. Dies ist an sich zu begrüßen, denn die kritische Überprüfung konkurrierender Standpunkte und Lösungen im Rahmen offener Auseinandersetzung ist der Nährboden für rechtswissenschaftliche Erkenntnis und rechtspolitischen Fortschritt. Im konkreten Fall beschleicht den neutralen Beobachter jedoch mitunter der Eindruck, die Konfrontation erfolge aus purer Lust am Konflikt und verschütte damit die weiterführende Debatte zur Sache. Die folgenden Überlegungen dienen dem Ziel, die inhaltlichen Weichenstellungen des Entwurfs vor dem Hintergrund des geltenden Rechts und der europäischen Entwicklungen unvoreingenommen zu würdigen.