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Immer Zuwachs des Überbaus, wenn der Bauwerkseigentümer später die Liegenschaft erwirbt?

Korrespondenza. Univ.-Prof. Dr. Christian HolznerJBl 2008, 809 Heft 12 v. 1.12.2008

In der E 5 Ob 278/07d (veröffentlicht in diesem Heft der JBl 2008, 779) erwarb eine AG, die auf einer Liegenschaft Superädifikate errichtet hatte, später auch diese Liegenschaft. Nach über vier Jahren veräußerte sie die Superädifikate an eine GmbH. Diese beantragte die Urkundenhinterlegung zwecks Erwerbs des Eigentums und scheiterte in allen drei Instanzen. Der OGH nahm an, dass das Bauwerk durch Zuwachs zum unselbständigen Liegenschaftsbestandteil werde, wenn der Eigentümer eines in massiver Bauweise ausgeführten Superädifikats auch die überbaute Liegenschaft erwerbe. Grundsätzlich müsse es sich nach § 435 ABGB bei Superädifikaten um Bauwerke auf fremdem Grund handeln. Das gesetzliche Erfordernis fehlender Belassungsabsicht spreche ebenso gegen eine mögliche Dauerspaltung von Grund- und Bauwerkseigentum wie bei massiven Gebäuden die Verkehrserwartung.

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