Geschäfte der Gesellschaft mit einem Aufsichtsratsmitglied müssen dem Aufsichtsrat vorgelegt werden und bedürfen seiner Zustimmung. Damit sollen Interessenkonflikte vermieden und Transparenz hergestellt werden. Der Beitrag geht folgenden Fragen nach: Wen trifft die Pflicht zur Information? Wie genau ist der Aufsichtsrat über diese Geschäfte zu informieren? Welche Stimmverbote bestehen? Welche Konsequenzen können sich daraus für die Beschlussfähigkeit ergeben? Welche Rechtsfolgen löst die Nichtbeachtung der gesetzlichen Anforderungen aus? Schließlich wird die nicht ausreichend geregelte Situation der Arbeitnehmervertreter untersucht.