§§ 1327 und 1489 ABGB:
Insoweit die Frage der Steuerbarkeit einer sogenannten Dienstleistungsrente Vorfrage dafür ist, ob ein ersatzfähiger Schaden vorliegt, kommt es im Schadenersatzprozess nur auf die Rechtsmeinung der Finanzverwaltung als der zunächst für die Bestimmung der Abgabenschuld allein zuständigen Behörde an.