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Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung für Leistungen an die Eltern des minderjährigen Gläubigers

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2008, 716 Heft 11 v. 1.11.2008

§§ 6, 149 und 234 ABGB:

Auch die Eltern des Minderjährigen bedürfen - entgegen einer Äußerung in den Gesetzesmaterialien - nach der klaren Anordnung des § 234 ABGB für die Entgegennahme eines € 10.000,- übersteigenden Kapitalbetrages namens des Minderjährigen der Genehmigung des Pflegschaftsgerichts.

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