§ 39a AVG:
Mit der Garantie eines fairen Asylverfahrens wäre es jedenfalls unvereinbar, wenn das zur Entscheidung berufene Mitglied der Berufungsbehörde bei der Befragung des Asylwerbers zur Sache auch die Funktion des Dolmetschers inne hätte.
VwGH 21. 12. 2006, 2005/20/0267