§ 5 JGG; § 281 Abs 1 Z 4, Z 11 erster und zweiter Fall StPO; § 26 StGB:
Überschreitung der Strafbefugnisgrenze iSd ersten Falles der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO ist auch dann gegeben, wenn eine unter Missachtung des § 5 JGG ausgemessene Strafe innerhalb des danach zu bildenden Strafrahmens liegt.