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Gebrauch einer zuvor entfremdeten Kreditkarte

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2007, 196 Heft 3 v. 15.3.2007

§§ 127, 146, 147 Abs 1 Z 1 und § 241e Abs 1 StGB:

Wird die entfremdete Kreditkarte zur Begehung eines Betrugs verwendet, so verdrängt die Strafbarkeit nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 zweiter Fall StGB das Delikt nach § 241e Abs 1 StGB.

Wird hingegen die entfremdete Kreditkarte zur Erlangung von Leistungen aus einem Automaten verwendet, so besteht echte Konkurrenz zwischen § 127 StGB und § 241e Abs 1 StGB.

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