§§ 1 und 5 IPRG; §§ 2 und 3 AnfO:
Für die kollisionsrechtliche Behandlung der Einzelanfechtung gibt es keine in Österreich anwendbaren
Seite 60
§§ 1 und 5 IPRG; §§ 2 und 3 AnfO:
Für die kollisionsrechtliche Behandlung der Einzelanfechtung gibt es keine in Österreich anwendbaren
Seite 60