§ 934 ABGB:
Durch das Rechtsmittel der laesio enormis soll ein inhaltlich ungerechter Vertrag aufhebbar sein.
Für die Berechnung eines etwaigen enormen Missverhältnisses sind die objektiven Werte von Leistung und Gegenleistung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entscheidend; nicht hingegen, ob das Missverhältnis auf einer Fehlbewertung der mangelfreien Sache oder auf einer Fehleinschätzung ihrer Beschaffenheit (Mangel) beruht.