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Psychische Erkrankung keine Berufskrankheit

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 468 Heft 7 v. 17.7.2006

§ 92 B-KUVG; § 177 ASVG:

Der Gesetzgeber lässt nicht jede Krankheit, die als Folge dienstlicher Einwirkungen auftreten kann, als Berufskrankheit gelten, sondern bedient sich im Wesentlichen des Enumerationsprinzips. Darin liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

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