In der Praxis stellen sich häufig Fragen bei der Ermittlung des Verkehrswertes von Liegenschaften insbesondere bei der Bemessung von Enteignungsentschädigungen. Dabei sind auch und ganz maßgeblich juristische Kriterien von Bedeutung. Diesen geht der Autor grundlegend nach. Dabei zeigt sich, dass manche Entwicklungen der Bewertungspraxis (vor allem Teilmarkttheorie und besonderer außerlandwirtschaftlicher Verkehrswert bei so genannten Gemeinbedarfsflächen) rechtlich nicht gedeckt sind.