vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Inhaltskontrolle von Ausschreibungen - Gegenthesen zu Leitner, JBl 2006, 106 f

Korrespondenzo. Univ.-Prof. Dr. Peter RummelJBl 2006, 268 Heft 4 v. 19.4.2006

In seiner Anmerkung zu OGH 12. 8. 2004, 1 Ob 144/04i, veröffentlicht in JBl 2006, 103 ff, hat Max Leitner dafür plädiert, Bedingungen einer Ausschreibung, in concreto für ein Bauvorhaben, nicht am Maßstab des § 879 Abs 3, sondern in der Regel nur an dem des § 879 Abs 1 ABGB zu messen. Im praktischen Ergebnis liefe das auf eine weniger strenge Kontrolle solcher Ausschreibungsbedingungen hinaus, als sie der OGH vorgenommen hat. Das Höchstgericht hat nämlich unter Berufung auf die zwischen Ausschreibendem und Bietern regelmäßig bestehende Ungleichgewichtslage für eine mindestens analoge Anwendung der Regel plädiert, welche „Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter“ schärfer kontrolliert als sonstigen Vertragsinhalt: „gröbliche Benachteiligung“ eines Teils und nicht erst Sittenwidrigkeit reicht aus, um sie ungültig zu machen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!