vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Theorie der realen Leistungsbewirkung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 252 Heft 4 v. 19.4.2006

§§ 1411 und 1412 ABGB:

Die Erfüllung ist kein Rechtsgeschäft, mit dem die Leistung „als Erfüllung“ angeboten und angenommen wird. Sie erfordert grundsätzlich nur die Herbeiführung des Leistungserfolgs durch eine Leistungshandlung, die der geschuldeten entspricht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!