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Fünf (Anti-)Thesen zum Haftungsdurchgriff*)*)Um Fußnoten erweiterte Fassung eines Vortrags, den der Verfasser am 29.6.2005 in dem von RA a. Univ.-Prof. Dr. Hanns Hügel an der Universität Wien veranstalteten Seminar „Aktuelle Entwicklungen im europäischen und nationalen Unternehmensrecht“ gehalten hat. Den Diskussionsteilnehmern, insb Herrn Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner LL.M. (Berkeley) und Herrn a. Univ.-Prof. Dr. Hanns Hügel, verdanke ich zahlreiche wertvolle Hinweise. Für die Überlassung der in FN 93 zitierten Materialien habe ich Frau Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss LL.M. (Florenz) und den Mitarbeitern ihres START-Projektes zu danken.

AufsätzeAss.-Prof. Dr. Ulrich Torggler LL.M. (Cornell)JBl 2006, 85 Heft 2 v. 15.2.2006

Der sog Haftungsdurchgriff gehört zu den Dauerbrennern des Gesellschaftsrechts. Angeheizt wurde die Diskussion unlängst durch das Aufsehen erregende „Bremer-Vulkan-Urteil" des deutschen BGH. Der folgende Beitrag erörtert die Fallgruppen, in denen eine Durchgriffshaftung diskutiert wird, und gelangt zu dem Ergebnis, dass die einschlägigen Tatbestände zwar durchwegs Rechtsfolgen auslösen, nicht aber eine Gesellschafterhaftung analog §§ 128 f HGB.

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