Der sog Haftungsdurchgriff gehört zu den Dauerbrennern des Gesellschaftsrechts. Angeheizt wurde die Diskussion unlängst durch das Aufsehen erregende „Bremer-Vulkan-Urteil" des deutschen BGH. Der folgende Beitrag erörtert die Fallgruppen, in denen eine Durchgriffshaftung diskutiert wird, und gelangt zu dem Ergebnis, dass die einschlägigen Tatbestände zwar durchwegs Rechtsfolgen auslösen, nicht aber eine Gesellschafterhaftung analog §§ 128 f HGB.