Entgegen verbreiteten Forderungen, in Österreich die Geschworenengerichte durch große Schöffengerichte zu ersetzen, tritt der Autor für eine Beibehaltung der Geschworenengerichtsbarkeit ein. Reformbedarf wird nur in einem einzigen, freilich wichtigen Punkt geäußert: Die Instruierung der Geschworenen durch die Berufsrichter in mündlicher Rechtsbelehrung und Fragenbesprechung sollte künftig parteiöffentlich erfolgen.