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Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich (Bgm) zur Änderung der gesetzlichen Gastgartenöffnungszeiten (Betriebszeitenbegrenzung für „Schanigärten") zuständig

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 2006, 33 Heft 1 v. 3.2.2006

§ 112 Abs 3, §§ 113 und 337 GewO 1994; stmk GastgartenVO; Art 118 Abs 2 und 3, Art 139 und 148e B-VG:

Der eigene Wirkungsbereich der Gemeinde bemisst sich nach Art 118 Abs 2 und 3 dynamisch und nicht - etwa zum Zeitpunkt der GemeindeverfNov 1962 - versteinert.

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