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Haftung des Generalunternehmers für den Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen / Kosten eines Vorprozesses als Schaden

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 653 Heft 10 v. 16.10.2006

§§ 933a, 1295 Abs 1, §§ 1304 und 1313a ABGB:

Ein Subunternehmer, der das ihm übertragene Werk mangelhaft herstellt, haftet nicht für jenen Schaden des Hauptunternehmers, der in den Kosten eines in Kenntnis der Mangelhaftigkeit angestrengten - wegen des Leistungsverweigerungsrechts des Bestellers aber von vornherein aussichtslosen - Prozesses auf Zahlung des Werklohnes besteht.

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