§§ 562 und 564 ZPO; §§ 112, 146 und 147 Geo; § 1 SportstättenschutzG:
Zur Form des Gerichtsauftrags bei gerichtlicher Aufkündigung.
Die Verweisung auf ein privates Rechtsgutachten, das der Revision beigeschlossen ist und dessen Inhalt sich der Rechtsmittelwerber - wenn auch nur durch Verweisungen - im Zuge der Revisionsausführungen zu Eigen macht, ist beachtlich.