§ 31e KSchG; § 1167 und §§ 1293 ff ABGB; PauschalreiseRL 90/314/EWG :
Schon vor Einführung des § 31e KSchG durch das ZivRÄG 2004 war es ein Gebot richtlinienkonformer Interpretation des nationalen Rechts, Ersatz für entgangene Urlaubsfreude nach den vom EuGH in der E Simone Leitner dargelegten Grundsätzen schon bei leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters zu gewähren.