Diverse internationale und europarechtliche Rechtsakte verpflichten zur Einführung einer Sanktionierung von Verbänden. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, hat das Justizministerium im Juni 2004 einen Entwurf eines Bundesgesetzes über die Verantwortlichkeit von Verbänden für mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlungen in Begutachtung gegeben. Im Juni 2005 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage eines Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes beschlossen. Der folgende Beitrag setzt sich mit einigen ausgewählten Regelungsvorschlägen der Regierungsvorlage näher auseinander.