§§ 5 und 879 ABGB; § 1 AusbildungsvorbehaltsG; § 236 ZPO:
Das Inkrafttreten des AusbildungsvorbehaltsG während eines laufenden Vertrages über die nunmehr verbotene Ausbildung zum Heilpraktiker führt zur Nichtigkeit des Vertrages.
§§ 5 und 879 ABGB; § 1 AusbildungsvorbehaltsG; § 236 ZPO:
Das Inkrafttreten des AusbildungsvorbehaltsG während eines laufenden Vertrages über die nunmehr verbotene Ausbildung zum Heilpraktiker führt zur Nichtigkeit des Vertrages.