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Keine Haftung für legislatives Unrecht außerhalb des europäischen Gemeinschaftsrechts

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 184 Heft 3 v. 16.3.2005

§§ 1 f AHG; §§ 33 f AlVG; Art 23 und 140 B-VG; Art 12 MRK; § 13a AVG:

Außerhalb des Anwendungsbereichs des europäischen Gemeinschaftsrechts kommt eine Haftung der Republik Österreich für fehlerhafte Gesetzgebung oder gesetzgeberische Unterlassungen nicht in Betracht.

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