Überfüllte Gefängnisse haben die Diskussion um die bedingte vorzeitige Entlassung aus einer Freiheitsstrafe (§ 46 StGB) belebt. Der folgende Aufsatz beschreibt das kriminalpolitische Potenzial dieses Rechtsinstituts in einem ausdifferenzierten Gesamtsystem der Sanktionierung von Straftaten und die Voraussetzungen einer vermehrten Anwendung: Die Bedingte Entlassung kann ein wichtiges Mittel sein, um die Vollzugsziele besser zu erreichen als durch die vollständige Vollstreckung der Strafe; indem sie dem Häftling einen kontrollierten und begleiteten Übergang in die Freiheit ermöglicht. Durch das Eingehen des begrenzten Risikos einer bedingten Entlassung kann - nach guter Vorbereitung im Vollzug - das Gesamtrisiko eines Rückfalls vermindert und damit die Sicherheit in Staat und Gesellschaft erhöht werden.