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Dienstweg, Bedeutung

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 2005, 128 Heft 2 v. 15.2.2005

§ 54 Abs 1 BDG 1979:

Das Gebot der Einhaltung des Dienstweges stellt eine bloße Ordnungsvorschrift dar. Eine - unter allfälliger Missachtung dieser Ordnungsvorschrift - im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung direkt eingebrachte und bei der Dienstbehörde eingelangte Eingabe kann daher nicht als nicht eingebracht angesehen werden.

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