Das erst vor wenigen Jahren in Kraft getretene 11. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention hat das Rechtsschutzsystem der Konvention mit dem Ziel umfassend reformiert, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Herausforderungen der sich seit dem Jahr 1989 abzeichnenden Erweiterung des Kreises der Vertragsstaaten der Konvention gewachsen ist. Alarmierende Beschwerdezahlen haben jedoch zur Ausarbeitung des 14. Zusatzprotokolls geführt, das seit Mai 2004 zur Unterzeichnung und Ratifikation aufliegt und das Rechtsschutzsystem neuerlich umgestaltet. Die Diskussion über die Leistungsfähigkeit eines internationalen Gerichtshofs hat einmal mehr verdeutlicht, welche Bedeutung organisatorische und verfahrensrechtliche Fragen für die gewöhnlich im Zentrum des öffentlichen Interesses stehenden materiellen Gewährleistungen besitzen.