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Bestimmtheitserfordernis bei objektiver Klagehäufung / Anleitungspflicht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 797 Heft 12 v. 2.1.2006

§§ 182a und 226 ZPO; §§ 848 und 890 ABGB:

Wenn ein Kl in einem Fall einer objektiven Klagehäufung für sämtliche von ihm erhobenen Ansprüche einen Pauschalbetrag geltend macht, ist dieser entsprechend aufzugliedern, um dem Bestimmtheitserfordernis des § 226 ZPO gerecht zu werden. Es geht nicht an, die Aufteilung des Pauschalbetrages auf die einzelnen Rechtsverhältnisse dem Gericht zu überlassen.

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