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Krankenstandsmeldung per SMS

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2004, 397 Heft 6 v. 21.6.2004

§ 4 EFZG:

Die Mitteilung des Krankenstandes des Dienstnehmers durch SMS an die ihm als „Diensthandy" bekanntgegebene Mobilnummer des Dienstgebers ist als ordnungsgemäße Anzeige der Dienstverhinderung anzusehen.

OGH 16. 10. 2003, 8 ObA 92/03t (OLG Wien 8. 7. 2003, 10 Ra 85/03y)

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