Es ehrt Autoren, wenn sie wie hier offen legen, in wessen Auftrag und mit wessen Unterstützung sie tätig werden. Denn sie setzen sich dadurch nicht nur der wissenschaftlichen Kritik, sondern auch standespolitischen Diskussionen aus. Das von Fitz/Roth gewählte Forum ihres Beitrages, der sich im Wesentlichen mit bestehenden Formpflichten im Recht der Kapitalgesellschaften beschäftigt, gebietet indes, sich auf erstere zu beschränken. Die Verfasser sind bemüht, alle für die Interessen der Auftraggeberschaft günstigen Argumente für die Bewahrung des status quo vorzubringen. Die wertende Betrachtung mit den Gegenargumenten kommt dabei ebenso zu kurz wie die Bedachtnahme auf geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, die auf die ratio der lex lata möglicherweise entscheidenden Einfluss haben. Bei kritischer Betrachtung verliert die Argumentation von Fitz/Roth einen wesentlichen Teil ihrer äußerlichen Überzeugungskraft.