§ 264 Abs 2 ASVG; Art 7 B-VG:
Die im Zuge des SRÄG 2000 beschlossene Neuregelung, die in den Fällen, in denen das Einkommen der hinterbliebenen Person wesentlich höher ist als jenes des verstorbenen Ehegatten, zu einem gänzlichen Wegfall der Witwen(Witwer)pension führen kann, ist vor dem Hintergrund der vom VfGH zum Vertrauensschutz entwickelten Grundsätze mit dem Gleichheitssatz vereinbar.