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Zuständigkeit für Antrag des Masseverwalters auf Eintritt in ein Exekutionsverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2004, 800 Heft 12 v. 15.12.2004

§ 119 Abs 4 KO:

Der Antrag des Masseverwalters auf Eintritt in ein bereits anhängiges Exekutionsverfahren gemäß § 119 KO ist nicht beim Exekutionsgericht, sondern beim Konkursgericht zu stellen.

OGH 28. 4. 2004, 3 Ob 171/03y (LG St. Pölten 5. 6. 2003, 7 R 49/03s; BG St. Pölten 12. 3. 2003, 7 R 49/03s)

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