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Rechtswahl nach IPRG / Geltungsgrund von AGB / Sprachenproblem

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2004, 716 Heft 11 v. 16.11.2004

§§ 11, 38 und 41 IPRG; §§ 863 und 864a ABGB:

Ob eine Rechtswahl zustande gekommen ist und welche Rechtswirkungen sie entfaltet, beurteilt sich - im Anwendungsbereich des IPRG - nach der lex fori. Eine Bestimmung zur Rechtswahl in AGB teilt deren „Wirksamkeitsschicksal“.

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