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Grenzen des Verbots doppelter Verfolgung und Bestrafung nach dem 7. ZPMRK

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2004, 739 Heft 11 v. 16.11.2004

§ 99 Abs 6 lit c StVO; Art 4 Abs 1 7. ZPMRK:

Die Reichweite des - sich auch auf das Zusammentreffen gerichtlich strafbarer mit verwaltungsbehördlich zu ahndenden strafbaren Handlungen beziehenden - Verbots der mehrfachen Verfolgung und Verurteilung nach Art 4 Abs 1 7. ZPMRK ist anhand der Prinzipien der (Schein-)Konkurrenzlehre in einem normativen Wertungsakt zu ermitteln.

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