§ 35 EO; § 19a Abs 4 RAO; §§ 336 und 1438 f ABGB:
Eine Verurteilung zum Kostenersatz zu Handen des Rechtsvertreters des Kostengläubigers ersetzt ein Verlangen nach § 19a Abs 4 RAO nicht.
§ 35 EO; § 19a Abs 4 RAO; §§ 336 und 1438 f ABGB:
Eine Verurteilung zum Kostenersatz zu Handen des Rechtsvertreters des Kostengläubigers ersetzt ein Verlangen nach § 19a Abs 4 RAO nicht.