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Interessenabwägung für Rechtswidrigkeit bei psychischer Kausalität

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2004, 655 Heft 10 v. 20.10.2004

§§ 1293 ff ABGB; §§ 11 ff und 411 ZPO:

Die Behauptung, gelieferte Ware sei mangelhaft gewesen, begründet regelmäßig keine Haftung des Käufers gegenüber seinem Lieferanten für die Kosten eines Prozesses, den dieser erfolglos gegen seinen Vorlieferanten führt.

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