Schließen zwei Parteien einen Arbeitsvertrag ab, gehen aber irrtümlich vom Vorliegen eines freien Dienstvertrages aus, so stellen sich arbeitsvertragliche Fragen im Hinblick auf die Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers. Das laufend bezahlte Entgelt eines freien Dienstnehmers liegt in der Regel weit über jenem eines Arbeitnehmers für vergleichbare Tätigkeiten. Kann nun der Arbeitgeber einwenden, er hätte bei Kenntnis der Arbeitnehmereigenschaft ein geringeres laufendes Entgelt vereinbart? Das ist insbesondere dann relevant, wenn sich sein Vertragspartner auf die Arbeitnehmereigenschaft beruft und arbeitsrechtliche Ansprüche geltend macht. Stehen dem Arbeitgeber selbst Rückforderungsansprüche zu? Welche bereicherungsrechtlichen Probleme können sich bei einer allfälligen Rückabwicklung stellen?