Im Zusammenhang mit Straftaten werden DNA-Analysen in Österreich seit 1997 durchgeführt. Gesetzlich geregelt sind diese Grundrechtseingriffe - auch wenn sie nicht zur präventiven Gefahrenabwehr, sondern zur Aufkärung begangener Straftaten eingesetzt werden - nicht in der Strafprozessordnung (StPO), sondern im Sicherheitspolizeigesetz (SPG). Die Regierungsvorlage zu einem Strafprozessreformgesetz (RV-StPO) will die diesbezüglichen Kompetenzen der Polizei nicht einschränken und sieht daher die Möglichkeit einer DNA-Analyse parallel zu den Bestimmungen des SPG vor. Die dadurch verursachte Doppelgleisigkeit ist weder systematisch angebracht noch praktisch nötig. Der folgende Beitrag vergleicht die österreichische Rechtslage mit der Deutschlands und der Schweiz und schlägt eine Verlagerung der DNA-Analyse vom Sicherheitspolizei- zum Strafverfahrensrecht vor.