§§ 70, 71 und 183 KO:
OGH 17. 10. 2002, 8 Ob 70/02f (LG Linz 11. 1. 2001, 15 R 260/01p; BG Mauthausen 16. 11. 2002, 2 Se 32/01t)
Die antragstellende Leasinggesellschaft begehrte mit ihrem beim Bezirksgericht eingebrachten Antrag vom 24. 7. 2001, über das Vermögen der Schuldnerin gem § 70 KO den Konkurs zu eröffnen. Sie stützte sich darauf, dass ihr rechtskräftig ein Betrag von S 351.345,94 sA zugesprochen worden sei, die Antragsgegnerin zahlungsunfähig und überschuldet sei und mehrere Gläubiger - darunter ausstehende Kredite über S 2,9 Mio - habe.