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Schadenersatzansprüche von Eigentümer und Anwartschaftsberechtigtem bei Verletzung des Vorbehaltsguts durch Dritte

AufsätzeV.-Ass. Rechtsreferendar Axel ThossJBl 2003, 277 Heft 5 v. 22.5.2003

Nach herrschender Meinung stehen Anwartschaftsberechtigter und Eigentümer einem Dritten, der die unter Vorbehalt veräußerte Sache beschädigt hat, als Teilgläubiger gegenüber: Sowohl Eigentumsvorbehaltskäufer als auch Eigentumsvorbehaltsverkäufer sind, begrenzt auf ihren Anteil, selbstständig forderungsberechtigt. Die Bestimmung der Höhe der Anteile erweist sich jedoch als schwierig, da durch die obligatorische Verpflichtung des Eigentumsvorbehaltskäufers eine permanente Änderung der Werthaltigkeit des Anwartschaftsrechts eintritt und das Sicherungsinteresse des Eigentümers abnimmt. Auch aus Sicht des Schädigers erweist sich die Annahme einer Teilgläubigerschaft als ungünstig, da er das Risiko der Überzahlung eines Geschädigten trägt. Der Autor untersucht, ob es Lösungsmöglichkeiten gibt, die dem Abwicklungsmodell der herrschenden Meinung vorzuziehen sind.

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