§ 17 WGG; § 14 MRG; § 1042 ABGB:
Ein vom ursprünglichen Mieter bezahlter Baukostenbeitrag ist gem § 17 WGG bei Auflösung des Mietverhältnisses an den Erben des verstorbenen Mieters und nicht an einen gem § 14 MRG Eintrittsberechtigten zurückzuzahlen. Ist eine Zahlung an den Eintrittsberechtigten bereits erfolgt, so steht dem Erben ein Ersatzanspruch gem § 1042 ABGB (per analogiam) zu.