vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sicherung eines künftigen Anfechtungsanspruchs

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 123 Heft 2 v. 24.2.2003

§§ 9 und 20 AnfO; § 20 GBG:

Die Sicherung eines mangels Vollstreckbarkeit der durchzusetzenden Forderung noch nicht gerichtsanhängig gemachten Anfechtungsanspruchs kann nur durch eV erfolgen; die grundbücherliche Anmerkung der Anfechtungsmitteilung (analog zu jener der Anfechtungsklage) ist unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!