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Kein Anspruch auf entgangenen Unterhalt, aber Schmerzengeld bei Schockschaden für Lebensgefährten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 118 Heft 2 v. 24.2.2003

§§ 1325 und 1327 ABGB:

OGH 29. 8. 2002, 8 Ob 127/02p (OLG Wien 18. 3. 2002, 13 R 193/01z; LGZ Wien 9. 7. 2001, 7 Cg 48/01g)

Der Lebensgefährte der Kl wurde am 14. 2. 2000 im Krankenhaus der Bekl im 2. Wr Gemeindebezirk wegen eines linksseitigen Leistenbruches operiert. In weiterer Folge traten dramatische postoperative Probleme auf, die letztlich zum Tod des Lebensgefährten der Kl am 11. 4. 2000 führten. Dieser Tod löste bei der Kl „psychische Probleme“, insb Schlafstörungen aus.

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