§ 140 ABGB:
Bestätigung der zu 7 Ob 167/02p entwickelten Grundsätze; „Luxusgrenze“ bei besonders hohem Einkommen des Verpflichteten.
Die verfassungsmäßig gebotene Anrechnung der Transferleistungen muss auch jenen Unterhaltsberechtigten zugute kommen, deren Leistungsfähigkeit zufolge der Luxusgrenze nicht ganz ausgeschöpft wird.