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Keine Analogie der §§ 25c und 25d auf Pfandbestellung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 47 Heft 1 v. 28.1.2003

§ 25d KSchG; § 879 ABGB:

Das für die Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften geforderte Merkmal der massiven finanziellen Überforderung des Interzedenten fehlt bei Verpfändungen von vornherein, weil der Sicherungsgeber seinen Vermögenswert ja bereits hat und damit nicht seine Zukunft belastet.

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